BAUSCHUTTRECYCLING

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Tel.: +49 (0) 62 41 / 9 46 60-0
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Öffnungszeiten

Mo – Fr 07:00-17:00 Uhr

Sa 07:00-12:00Uhr

ANSPRECHPARTNER

Matthias Bassler - Büttel GmH

Matthias Bassler

Betriebsleiter RC-Werk

Tel.: +49 (0) 62 41 / 94 66 0 – 27

BAUSCHUTT-RECYCLING…DIE VERNÜNFTIGE LÖSUNG.

Wir gewinnen aus Ihrem Bauschutt wertvolle Baustoffe und verhindern, dass diese Materialien auf teuren Deponien versauern. Aufbereitet leisten diese Produkte einen wichtigen Beitrag zur sinnvollen und nachhaltigen Rohstoffschonung und gelebter Kreislaufwirtschaft. Unseren eigenen Ansprüchen entsprechend garantieren wir für die Baustoffe in technischer und umweltverträglicher Sicht. Bauschuttrecycling ist somit für uns eine vernünftige und sinnvolle Lösung in vielen Anwendungsbereichen.

 

Hinweis: In-Kraft-Treten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zum 01.08.2023

 Die Verordnung über Anforderungen an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung – EBV) tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Nach der EBV können ab 01.08.2023 mineralische Ersatzbaustoffe nur noch hergestellt bzw. in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt werden, wenn sie den Materialklassen der ErsatzbaustoffV entsprechen und das in der ErsatzbaustoffV vorgeschriebene Güteüberwachungssystem durchgeführt wird (u. a. Eignungsnachweis, Fremdüberwachung, werkseigene Produktionskontrolle).

Bei der EBV handelt es sich um einen erstmals bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für die Herstellung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (RC-Materialien).

Jegliches RC-Material unterliegt einer Umweltgüteüberwachung!

Sogar ein Einbau in Wasserschutzgebieten ist möglich!

Die EBV dient der Förderung der Ziele der Kreislaufwirtschaft und soll schädliche Umweltauswirkungen auf Böden und Grundwasser beim Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen verhindern!

Damit verbunden sind jedoch einige Anforderungen an den kompletten Prozess einer Aufbereitungsanlage von der Materialannahme über die Herstellung bis hin zur entsprechenden Umweltgüteüberwachung von Ersatzbaustoffen.

Anlieferungen:

Jede Anlieferung von recyclingfähigen, mineralischen Bauschutt unterliegt einer unverzüglichen Annahmekontrolle bei der u. a. auch Name und Anschrift, Herkunftsbereich, Angaben zur Anfallstelle und organoleptischer Befund festzuhalten sind.

Wir bemühen uns den Annahmeprozess praxisnah zu gestalten und den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

 

Einbau von RC-Materialien:

Die EBV regelt den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. 

(Bei Verfüllung/bodenähnliche Anwendung à siehe Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV))

Unsere RC-Materialien erfüllen den höchsten Umweltstandard nach EBV und werden in die Materialklasse RC-1 eingestuft.

Damit einhergehend kann unser RC-Material in 17 verschiedenen Einbauweisen gemäß Tabelle 1 eingebaut werden:

(Die häufigsten Einbauweisen sind gelb hinterlegt!)

 

Ersatzbaustoffverordnung

Tabelle
1: Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1)

Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1)

Einbauweise

 

Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht

außerhalb von
Wasserschutzbereichen

innerhalb von

Wasserschutzbereichen

un-
günstig

günstig

günstig

                             
Grundwasserfreie Sickerstrecke

0,6

-1,5m

>1,5m

                                >1,5m

 

Sand

Lehm,
Schluff,
Ton

WSG III A

WSG III B

Wasservor-

HSG III

HSG IV

ranggebiete

Sand

Lehm,
Schluff,
Ton

Sand

Lehm,
Schluff,
Ton

Sand

Lehm,
Schluff,
Ton

1

2

3

4

     5

     6

1

Decke bitumen- oder hydraulisch gebunden, Tragschicht bitumengebunden

+

+

+

+

+

+

+

+

+

2

Unterbau unter Fundament- oder
Bodenplatten, Bodenverfestigung unter gebundener Deckschicht

+

+

+

+

+

+

+

+

+

3

Tragschicht mit
hydraulischen Bindemitteln unter gebundener Deckschicht

+

+

+

+

+

+

+

+

+

4

Verfüllung von Baugruben und Leitungsgräben unter
gebundener Deckschicht

+

+

+

+

+

+

+

+

+

5

Asphalttragschicht
(teilwasserdurchlässig) unter Pflasterdecken und Plattenbelägen, Tragschicht
hydraulisch gebunden (Dränbeton) unter Pflaster und Platten

+

+

+

+

+

+

+

+

+

6

Bettung,
Frostschutz- oder Tragschicht unter Pflaster oder Platten jeweils mit
wasserundurchlässiger Fugenabdichtung

+

+

+

+

+

+

+

+

+

7

Schottertragschicht
(ToB) unter gebundener Deckschicht

+

+

+

+

+

+

+

+

+

8

Frostschutzschicht (ToB),
Baugrundverbesserung und Unterbau bis 1 m ab Planum jeweils unter gebundener
Deckschicht

+1)

+

+

+1)

+

+1)

+

+

+

9

Dämme oder
Wälle gemäß Bauweisen A-D nach MTSE sowie Hinterfüllung von Bauwerken im
Böschungsbereich in analoger Bauweise

+

+

+

+

+

+

+

+

+

10

Damm oder Wall
gemäß Bauweise E nach MTSE

+

+

+

+

+

+

+

+

+

11

Bettungssand
unter Pflaster oder unter Plattenbelägen

+

+

+

+

+

+

+

+

+

12

Deckschicht ohne Bindemittel

+

+

+

+

+

+

+

+

+

13

ToB, Baugrundverbesserung, Bodenverfestigung, Unterbau
bis 1m Dicke ab Planum sowie Verfüllung von Baugruben und Leitungsgräben
unter Deckschicht ohne Bindemittel

+2)

+ 3)

+

+2)

+ 3)

+2)

+ 3)

+ 3)

+

14

Bauweisen 13 unter Plattenbelägen

+2)

+4)

+

+2)

+4)

+2)

+4)

+4)

+

15

Bauweisen 13 unter Pflaster

+2)

+

+

+2)

+

+2)

+

+

+

16

Hinterfüllung von Bauwerken oder Böschungsbereich von Dämmen unter
durchwurzelbarer Bodenschicht sowie Hinterfüllung analog zu Bauweise E des
MTSE

+2)

+

+

+2)

+

+2)

+

+

+

17

Dämme und
Schutzwälle ohne Maßnahmen nach MTSE unter durchwurzelbarer Bodenschicht

+2)

+

+

+2)

+

+2)

+

+

+

1)   Zulässig, wenn Chrom, ges. £ 110 µg/l und PAK15 £ 2,3 µg/l.

2)   Zulässig, wenn Chrom, ges. £ 15 µg/l, Kupfer £ 30 µg/l, Vanadium £ 30 µg/l und PAK15 £ 0,3 µg/l.

3)   Zulässig, wenn Vanadium £ 55 µg/l und PAK15 £ 2,7 µg/l.

4)   Zulässig, wenn Vanadium £ 90 µg/l.

 Es gilt jeweils zu beachten:

                –       Innerhalb oder Außerhalb von Wasserschutzgebieten

                –       Bodenart

                –       Grundwasserfreie Sickerstrecke

                –       Bzgl. der Einhaltung der Fußnoten erfragen Sie bitte unser aktuellstes Prüfzeugnis

 

Einbau außerhalb von Wasserschutzgebieten

Zusätzlich zum Lieferschein hat der VERWENDER im Rahmen der Baumaßnahme die Lieferscheine zusammenfügen und mit einem Deckblatt zu versehen.

Der Verwender hat das Deckblatt (incl. Lieferscheine) unverzüglich nach Abschluß der Baumaßnahme dem
Bauherren zu übergeben. Der Bauherr hat es dann dem Grundstückseigentümer zu übergeben.

 

Einbau in Wasserschutzgebieten

Der VERWENDER hat den Einbau von RC-Material in Wasserschutzgebieten 4 Wochen vor Einbaubeginn bei der SGD anzuzeigen.

Einbaubedingungen im Wasserschutzgebiet:

       Grundwasser Abstand > 1,5m (grundwasserfreie Sickerstrecke) (höchster Stand in den
letzten 10 Jahren)

       Bodenart

       Wasserschutzgebietsverordnung beachten!

 

2 Wochen nach Abschluß der Baumaßnahme hat der Verwender eine Abschlußanzeige an die SGD zu
schicken!

Eine unterschriebene Kopie der Voranzeige und Abschlußanzeige + Lieferscheine sind nach Abschluß der
Baumaßnahme vom Verwender an den Bauherrn zu übergeben, der Bauherr übergibt dann an Grundstückeigentümer.

Gerne können Sie uns bzgl. der benötigten Formulare und Vorgehensweisen ansprechen.

 

Unmittelbar bei der Anlieferung der Rohstoffe beginnen wir mit der Qualitätskontrolle. Fachgerechte Sortierung und Aufbereitung in unserer modernen Anlage gewährleisten eindeutig verträgliche Produkte für die Umwelt. Schließlich sichern wir die Eigenschaften der Produkte durch permanente Güteüberwachung.

HIER ERHALTEN SIE AUCH EINFACH UND SCHNELL UNSER KOMPLETTES SORTIMENT

Sand, Kies, Estrich, Gartenkies, Findlinge, Bruchsteine, Naturschotter, Splitt, Oberboden, Zement, PM, Rindenmulch und Bessunger Gartenkies. Seit neuestem bieten wir in unserer Beton2Go Anlage in unserem Recycling-Werk, Beton zum Mitnehmen an. Speziell für Kleinmengen ab 250l gibt es frischen, einbaufertigen Beton sofort zum Mitnehmen für private oder gewerbliche Zwecke. Weitere Baustoffe besorgen wir Ihnen auf Anfrage. 

Um permament hohe Qualität unserer Recycling-Baustoffe direkt gewährleisten zu können, beginnen wir die Qualitätskontrolle bei der Anlieferung der „Rohstoffe“. In unserer modernen Aufbereitungsanlage sorgen wir für Recyclingprodukte: Technisch von hoher Qualität und eindeutig verträglich für unsere Umwelt. Deshalb sind sie die ideale Lösung für Straßen- und Wegebau, Erdbau sowie für vielfältige andere Projekte. Recyclingbaustoffe von Büttel unterliegen, zur Sicherung von Produkteigenschaften, einer permanenten Güteüberwachung.

Sprechen Sie gerne unsere Fachberater zum Thema Bauschuttrecycling an.

Zweite Waage in unserem Recycling-Werk

Unser Recyclingwerk wurde im Oktober 2020 um eine zweite Straßenfahrzeugwaage erweitert. Nun können ein- sowie ausfahrende PKWs und LKWs unabhängig voneinander gewogen werden. Aber nicht nur die Waage, sondern auch das dazugehörige Büro wurde um einen zweiten Bedienplatz erweitert, sodass wir unsere Kunden noch schneller bedienen können!

Durch diese Neuerung geht ein langersehnter Kundenwunsch in Erfüllung, welcher für einen unkomplizierten Ablauf sorgt und unseren Kunden ermöglicht, noch schneller zurück auf ihrer Baustelle zu sein. Demnächst folgt noch eine teilautomatisierte Verwiegemöglichkeit mittels QR-Code, wodurch wir noch größeren Komfort für unsere Kunden versprechen!

Ein weiterer Kundenwunsch wurde ebenfalls umgesetzt: Kartenzahlung ist jetzt möglich!

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SCHNELLERE
ABWICKLUNG

TEILAUTOMATISIERTE VERWÄGUNG (BALD)

GETRENNTE
FAHRBAHNEN